20 Dezember 2008

Christopher Röhrig

Ich würde meine Selbständikeit wieder als Fotodesigner voll und ganz ausüben. Was mir jedoch wegen zu geringer Mittel nicht mehr möglich ist.

(Das absolute Grundeinkommen ist für mich jedoch erst sinnvoll wenn es auch ein Fördergeld für Selbständige beinhaltet. So lange sich das Grundeinkommen an der Bedarfsgrenze - 600 Euro+200 Euro für Krankenkassengeld - bewegt, ist es meiner Meinung nach nicht möglich sich davon Selbständig zu machen. Jeder dritte in unserem Lande ist verschuldet und hat somit Altlasten abzutragen, das verschärft diese Situation zusätzlich! Zudem bekommen ja auch heute Arbeitslose ein zusätzliches Geld bei Neugründung einer Selbständigkeit.
Das Fördergeld könnte so Aussehen: Nach dem der Antragsteller ein Bussineskonzept für seine Zukünftige Tätigkeit dem Finanzamt vorgelegt hat, da dieses ja das Bürgereld auszahlen soll: bekommt ein angehender Selbständige 300 Euro Bezuschussung im ersten Jahr 200 Euro im zweiten Jahr und 100 Euro im dritten Jahr.
Bei versagen der Selbständigkeit kann der Selbständige erst wieder nach drei Jahren
einen Neuantrag stellen. Somit können wir erst von einen Aufschwung der Selbständigkeit reden wenn das Bürgergeld kommt.)

Christopher Röhrig (*1969), Fotodesigner, Berlin

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Vorschlag ist an sich sicherlich gut und bedenkenswert, sollte aber nicht mit dem Konzept vom bedingungslosen Grundeinkommen vermengt werden. Das führt nur zu neuen Problematiken. Hier geht es allein nur ums "Bürgergeld", um nichts sonst, also auch keine "Finanzspritzen für sich selbständig machende".

Anonym hat gesagt…

Da Stimme ich Dir zu, jedoch muss dann das Grundeinkommen so hoch angesetzt werden das die Verwirklichung von Selbständigkeit auch möglich ist, den nach dem Vorschlag von Dieter Altaus Modell kann ich mir nicht vorstellen das 600 Euro+200 Euro Kranken-kassengeld für Menschen atraktiv ist die heute noch mit Altlasten belastet sind, so wie in meinem Beitrag beschrieben.